Ab wann gelten die neuen AGB-Regeln?
Bei den so genannten Dauerschuldverhältnissen wie etwa Miet-, Kredit, Versicherungs-, Leasing- oder Beratungsverträgen gilt die Reform erst ab dem 1.1.2003. Diese Übergangsfrist besteht aber nur für bestehende Dauerschuldverhältnisse. Ein neuer Mietvertrag etwa, der erst ab dem 1.1.2002 geschlossen wurde, unterliegt bereits dem neuen Recht.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht