Unterliegen auch Arbeitsverträge den Regeln über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Ja, die neuen §§ 305 bis 310, die das bisherige ABG-Gesetz in das BGB einführen, unterstellen jetzt grundsätzlich auch Arbeitsverträge den Regeln über die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allerdings ist noch unsicher, welche Inhalte in alten Muster-Arbeitsverträgen geändert werden müssen. So bestimmt etwa § 309 Nummer 2 b, dass der Mustervertrag ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht nicht einschränken darf. Im Zusammenhang mit Firmenfahrzeugen gehört es jedoch zur gefestigten Rechtsprechung des Bundsarbeitsgerichts, dass Mitarbeiter im Fall einer Kündigung den Firmen-PKW sofort herausgeben müssen, auch wenn sie noch Forderungen - zum Beispiel noch ausstehende Gehälter - gegen ihren Arbeitgeber haben.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht          

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