Kann der Verbraucher trotz berechtigter Mängelrüge über die AGB´s zur Kaufpreiszahlung verpflichtet werden?

Nein, § 309 Nr. 2 BGB verbietet, das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Verbraucher nach § 320 BGB zusteht, auszuschließen oder einzuschränken. Die Lieferung einer mangelfreien Sache oder eines Werkes gehört zur Erfüllungspflicht des Unternehmers. Deshalb steht dem Käufer/Besteller die Einrede des nichterfüllten Vertrages auch wegen eines Sach- oder Rechtsmangels zu.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht          

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