Wer trägt beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages die Kosten für den Rücktransport bestellter Waren?

Hat der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag wirksam widerrufen, wozu er bei ordnungsgemäßer Belehrung durch den Unternehmer bis 14 Tage nach Lieferung berechtigt ist, muss er die Ware an den Unternehmer zurücksenden. Das ergibt sich aus § 357 Absatz 2 BGB. Allerdings trägt hierfür im Regelfall die Kosten und die Gefahr des Untergangs der Unternehmer. Bei einem Bestellwert bis zu 40,- EUR dürfen dem Verbraucher allerdings die Kosten für die Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Der Versandhandel fühlt sich durch diese Regelung gegenüber dem stationären Handel benachteiligt. Derzeit läuft ein Musterverfahren mit dem Ziel diese negative Kostenfolge rückgängig zu machen. Das dürfte sich allerdings noch Jahre hinziehen.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht          

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