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Wann kann man einen Verbraucherkredit widerrufen?

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Verbraucherkredite sind gewerblich gewährte Kredite für einen Verbraucher. Darunter fallen keine Kleinkredite bis 200 EUR und Existenzgründungsdarlehen ab 50.000,- EUR. Gleiches gilt für zinsgünstige Arbeitgeberdarlehen. Kreditverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Der Verbraucher hat auch hier wie bei Fernabsatzverträgen oder "Haustürgeschäften" ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn er hierüber schriftlich und rechtzeitig informiert wurde und die Belehrung gesondert unterschrieben hat. Die Frist beginnt mit der Aushändigung der Belehrung zu laufen. Ansonsten ist der Widerruf noch bis zu sechs Monaten nach Vertragsschluss möglich. Die Frist beginnt jedenfalls nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform (etwa per E-Mail oder Telefax) über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt hat. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.

Der Kreditgeber hat nach § 492 BGB bestimmte Informationspflichten, etwa zum Nettokreditbetrag und die Art der Rückzahlung, zu erfüllen. Gleiches gilt nach § 493 BGB vor und während der Kontoüberziehung. Nicht mehr unter den Verbraucherkredit fällt seit dem 1.1.2002 der Abzahlungskauf und das Finanzierungsleasing. Seit dem 11.06.2010 gelten verbesserte Bestimmungen für einen erweiterten Verbraucherschutz beim Verbraucherdarlehensvertrag.

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