Welche Fristen bestehen nach dem Verjährungsrecht
Tipp: Folgen Sie dem folgenden Link, der die aktuellen Verjährungsfristen in erweiterter Form auflistet:
Es bestehen sechs verschiedene Verjährungsfristen:
- 6 Monate, z.B. bei Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verändrung oder Verschlechterung der Mietsache, § 548 BGB
- 2 Jahre, z.B. die Gewährleistungsansprüche beim Kauf von bewegliche Wirtschaftsgütern und unbebauten Grundstücken, § 438 Abs. 1 Nr.3 BGB
- 3 Jahre als gesetzlicher Normalfall entsprechend § 195 BGB
- 5 Jahre, z.B. bei Bauwerken, § 438 Abs. 1 Nr.2 BGB
- 10 Jahre, z.B. die Höchstfrist unabhängig von der Kenntnis des Anspruchsinhabers, § 199 Absatz 4 BGB
- 30 Jahre, z.B. erb- und familienrechtliche Ansprüche, Eigentumsherausgabeansprüche, Ansprüche aus rechtskräftigen Urteilen, § 197 BGB.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht