Wie lang ist die regelmäßige Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach
§ 195 BGB drei Jahre, wenn sich aus dm Gesetz keine kürzeren oder längeren Fristen ergeben. Vor dem 1.1.2002 betrug sie 30 Jahre. Sie gilt grundsätzlich unabhängig von der Anspruchsart und der Person des Gläubigers oder Schuldners.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht