Welche neuen Rechte sind mit der Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft verbunden.
Der Verbraucher die Ware beim Versendungskauf nicht bezahlen, wenn sie auf dem Transportweg zerstört wird (
§ 474 Abs. 2 BGB). Innerhalb der ersten sechs Monate seit dem Gefahrübergang wird beim Verbrauchsgüterkauf vermutet, dass ein etwaiger Mangel schon bei der Übergabe der Kaufsache bestand (
§ 476 BGB). Auch bei Garantieerklärungen stehen dem Verbraucher Sonderrechte zu. Und schließlich dürfen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nicht zu ungunsten des Verbrauchers durch Vertrag verkürzt oder ganz abbedungen werden. Unternehmer haben das Recht, bei jedem Unternehmer,der ihnen eine Sache verkauft hat, in den so genannten Verursacherregress zu nehmen (§
§ 478 f. BGB). Damit werden insbesondere die Einzelhändler geschützt.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht