Was ist, wenn ich vor einem Zivilgericht Klage erheben möchte?
Sie sollten dann zunächst klären, welches Zivilgericht zuständig ist. Ein Rechtsstreit beginnt nämlich entweder vor dem Amtsgericht oder vor dem Landgericht. Ersteres ist zuständig für Streitigkeiten bis zu 5.000,- Euro, letzteres ab einem höheren Streitwert. Unabhängig von dieser Summe sind die Amtsgerichte immer zuständig für Familienstreitigkeiten und bei Streitigkeiten über Mietwohnräume. Für Berufungen ist dann immer das nächst höhere Gericht zuständig. Bei einer Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil entscheidet folglich das Landgericht. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sind Streitigkeiten in Familiensachen. Hier findet die Berufung vor dem Oberlandesgericht statt. Örtlich zuständig ist meist das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Dies ist aber nicht zwingend. Es gibt in der Zivilprozessordnung eine Vielzahl von Ausnahmen. Bei Streitigkeiten über Mieträume richtet sich z.B. die örtliche Zuständigkeit danach, wo sich diese Räumlichkeiten befinden, unabhängig vom Wohnsitzt des Klägers oder Beklagten. Sie sollten sich daher vor Klageerhebung bei einem Anwalt oder bei dem Gericht selbst erkundigen, ob dieses sachlich und örtlich zuständig ist.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 09 09 2002