Was ist, wenn ich nicht vor Gericht gehen möchte?
Sie haben die Möglichkeit vor einem Schiedsgericht Ihre Streitigkeit zu klären. Dies ist meist der billigere und effektivere Weg, wenn beide Parteien grundsätzlich bereit sind, sich gütlich zu einigen. An wen Sie sich in diesem Fall wenden sollten, hängt von dem Konflikt selbst ab. So gibt es z.B. spezielle Schlichtungsstellen, die sich mit den einzelnen Rechtsgebieten befassen. So z.B. bei Mietstreitigkeiten oder bei Mängeln an Kraftfahrzeugen und Gebäuden. Es gibt auch Gütestellen für einzelne Branchen und Berufe, wie z.B. für Apotheker, Zahnärzte, Notare oder Steuerberater. Als Gütestelle sind solche Personen zu bezeichnen, die sich bei der Justizverwaltung als solche haben anerkennen lassen. Die meisten Fälle der Streitschlichtung werden allerdings von den Rechtsanwälten und nicht von den Schiedsgerichten herbeigeführt. Sie regeln die Streitigkeiten auch ohne die Hilfe von Gerichten. Die Kosten der Streitschlichtung hängt in erster Linie von den Beratungsstellen selber und den Rechtsanwälten ab. Erkundigen Sie sich dort über die anfallenden möglichen Gebühren.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 09 09 2002