Was ist, wenn ich nicht zu einem Schiedsgricht gehen möchte?
Grundsätzlich steht es ihnen frei, eine solche Schiedstelle aufzusuchen oder direkt Klage einzureichen. In bestimmten Bereichen ist es allerdings vorgeschrieben, zunächst eine gütliche Einigung zu erzielen. Dies ist bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn der Fall und fast in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von unter 600,- Euro. Hat ein solches Schlichtungsverfahren dann nicht stattgefunden, ist eine spätere Klage unzulässig. Sollten Sie allerdings ein vorheriges Mahnverfahren durchgeführt haben, so ist ein Schlichtungsversuch entbehrlich.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 09 09 2002