Was ist, wenn ich ein Schlichtungsverfahren durchführen möchte. Wieviel kostet das?
Dies kommt in erster Linie darauf an, bei welcher Stelle Sie das Schlichtungsverfahren durchführen möchten. Gesetzlich geregelt sind die anfallenden Kosten bei einem Schiedsamt. Die Gebühren betragen hier für ein solches Verfahren zwischen 10,- und 20,- Euro zuzüglich möglicher Auslagen. Wenn es sich um einen besonders schwierigen Komplex handelt, kann es auch teurer werden: bis zu 40,- Euro. Sollten Sie das Schlichtungsverfahren vor einer anderen Stelle durchführen wollen, sollten sie sich im Vorfeld bei diesen über deren Kosten informieren.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 10 09 2002