Was ist, wenn das Schlichtungsverfahren sich mehrer Wochen hinzieht?

Dieses ist dann unerheblich, wenn Sie sich mit Ihrem Gegner nach, bzw. durch das Schlichtungsverfahren gütlich einigen. Denn dann haben Sie einen Rechtsstreit vermieden. Anders ist es, wenn ein Streit nicht friedlich beigelegt werden kann. Dann hat diese außergerichtliche Streitschlichtung dazu geführt, dass sich insgesamt das Verfahren verlängert. Diese Verzögerung kann aber maximal lediglich drei Monate betragen. Wenn nämlich innerhalb dieses Zeitraums keine Einigung erzielt wird, so gilt die Streitschlichtung als gescheitert. Sie können dann im Anschluss den Weg zu den Gerichten gehen.

Ratgeber Recht: zivilprozessrecht   10 09 2002        

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps