Was ist, wenn ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann?

Dann besteht für Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Niemand sollte nämlich auf sein Recht verzichten, nur weil er es sich möglicherweise nicht 'leisten' kann. Sie haben daher ein Anrecht auf eine rechtliche Beratung. Sie können sich also auch mit einem geringen Einkommen den Rat eines Fachkundigen einholen. Neben der Beratung umfasst die Beratungshilfe auch Ihre Vertretung. In den meisten streitigen Fällen ist es nämlich zusätzlich notwendig, sich mit dem Gegner auseinander zu setzen. Dies, sowie Korrespondenz und Telefonate können Sie folglich ebenfalls Ihrem Rechtsanwalt überlassen. Die Vertretung entfällt nur dann, wenn Sie in den Verdacht geraten sind, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Dann steht Ihnen im Rahmen der Beratungshilfe auch lediglich eine Beratung zu. Die Beratungshilfe selbst beantragen Sie vor dem zuständigen Amtsgericht. Dieses ist in der Regel das, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ratgeber Recht: zivilprozessrecht   10 09 2002        

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