Was ist, wenn ich einen Mahnbescheid bekommen habe. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Sie können dagegen Widerspruch einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Forderung im Mahnbescheid zu hoch oder in sonstiger Weise nicht in Ordnung ist. Sie müssen dabei beachten, dass sie für die Einlegung des Widerspruchs nur zwei Wochen Zeit haben. Der Fristablauf beginnt bereits mit der Zustellung des Mahnbescheids durch die Post. Sogar lediglich die Benachrichtigung des Briefträgers, dass eine Sendung bei der Post für Sie niedergelegt ist, setzt diese zwei-Wochen-Frist in Gang.
Sie können also nicht anführen, dass Sie die Frist nicht wahren konnten, weil Sie den Mahnbescheid erst drei Wochen später bei der Post abgeholt haben. Sollten Sie jedoch den Widerspruch rechtzeitig eingelegt haben, so geht das normale Zivilverfahren seinen gewohnten Gang. Sie werden irgendwann die Klagebegründung zugestellt bekommen und das Gericht wird Ihnen mitteilen, wann der Termin zur mündlichen Verhandlung ist.