Was ist, wenn ich nicht rechtzeitig gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlege?

Wenn Sie die zwei-Wochen-Frist für die Einlegung des Widerspruchs versäumen, so erlässt das zuständige Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Darunter versteht man einen vollstreckungsfähigen Titel, aus dem der Gläubiger dann die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben kann. Der Vollstreckungsbescheid wird Ihnen ebenfalls zugestellt.

Sie können diesen dann wiederum mit einem Einspruch binnen zwei Wochen anfechten. Zu Ihren Gunsten wird ein verspäteter Widerspruch gegen den Mahnbescheid - sobald ein Vollstreckungsbescheid verfügt wurde - in einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid umgedeutet.

Verwandt: Außergerichtliches Mahnrecht und Gerichtliches Mahnverfahren sowie Verjährungsfristen nach dem BGB
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