Was ist, wenn ich ein Mahnverfahren anstrebe. Ist dies dann teurer als ein normales Gerichtsverfahren?
Nein. Es kommen zwar auch im Mahnverfahren Gerichtskosten auf Sie zu. Diese liegen aber deutlich unter denen eines gerichtlichen Verfahrens. So fallen für Sie z.B., wenn Sie eine Forderung von 1.000,- Euro durchsetzten wollen, im Mahnverfahren Kosten in Höhe von 27,50 Euro an. In einem Zivilprozess müssten Sie statt dessen 55,- Euro einzahlen. Sollte das Mahnverfahren hinterher dennoch in das normale Zivilverfahren eingeleitet wird - z.B. weil Ihr Gegner Widerspruch eingelegt hat - so müssen Sie nur noch die anfallenden Gerichtskosten zahlen. Die Gerichtskosten, die Sie bereits im Mahnverfahren gezahlt haben, werden Ihnen dabei angerechnet. Rein finanziell verlieren Sie also nichts, wenn Sie zunächst versuchen, Ihren Anspruch im Mahnverfahren durchzusetzen. Zudem können Sie bereits im Mahnverfahren Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie die anfallenden Kosten nicht aufbringen können.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 26 09 2002