Was ist, wenn ich als Zeuge vor Gericht geladen bin und nicht hingehen möchte?
Nach dem Gesetz sind Sie zum Erscheinen verpflichtet. Selbst wenn Sie das, was Sie aussagen werden, bereits der Polizei oder dem Staatsanwalt geschildert haben. Ausnahmsweise müssen Sie nicht vor Gericht erscheinen, wenn schwerwiegende Gründe entgegenstehen, wie z.B. eine Erkrankung. Sie sollten dann aber dem Gericht unverzüglich schriftlich oder telefonisch mitteilen, warum Sie nicht zu dem angegebenen Termin erscheinen können. Ansonsten werden Ihnen die Kosten auferlegt, die durch Ihr Fernbleiben entstehen. Daneben kann das Gericht auch ein Ordnungsgeld gegen Sie festlegen. Schlimmstenfalls wird gegen Sie Ordnungshaft verhängt oder die zwangsweise Vorführung angeordnet. Sie können sich also Ihrer Zeugenpflicht nicht entziehen. Im Zivilprozess hingegen kann unter Umständen auch die schriftliche Beantwortung der Beweisfrage angeordnet werden, wenn das Gericht dies für ausreichend erachtet. Ist dies nicht der Fall besteht auch hier die Pflicht zum Erscheinen.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 13 06 2002
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