Was ist, wenn ich eine schnelle gerichtliche Entscheidung brauche?
Für diese Fälle gibt es das sog. Eilverfahren, welches in den §
§ 935 ff. ZPO geregelt ist. Das Gericht trifft hierbei innerhalb von wenigen Tagen, notfalls auch sofort ohne mündliche Verhandlung eine vorläufige Entscheidung. Eine solche einstweilige Verfügung ist dann zulässig, wenn Ihnen ein bestimmtes Recht zusteht, welches von außen bedroht wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Ihr Nachbar immer durch Ihren Garten läuft und dabei die Rosen zertrampelt.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 26 09 2002