Was ist, wenn ich eine einstweilige Verfügung beantragen möchte?
Dies können Sie nur dann, wenn Ihnen ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund zusteht. Ersterer steht Ihnen dann zu, wenn sich bei einem Gerichtsverfahren herausstellen würde, dass der von Ihnen geltend gemachte Anspruch Ihnen tatsächlich auch zusteht. Der Verfügungsgrund liegt hingegen dann vor, wenn besondere Umstände das Abwarten einer rechtskräftigen Entscheidung im normalen Zivilverfahren unmöglich machen. Z.B. weil der Schuldner droht, sich ins Ausland abzusetzen. Also in allen Fällen, in denen eine besondere Dringlichkeit gegeben ist. Zuletzt muss es Ihnen unmöglich sein, diese Situation mit eigener oder fremder Hilfe, wie z.B. der Polizei, zu bewältigen. Wenn diese ganzen Voraussetzungen vorliegen, dann können Sie einen Antrag an das zuständige Gericht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Bedenken Sie aber immer, auch wenn es sich um ein Eilverfahren handelt, so gelten doch weitgehend die Besonderheiten des normalen Zivilverfahrens. D.h. Sie müssen bei Ihrem Antrag gewisse Förmlichkeiten beachten, ansonsten wird dieser per Beschluss zurückgewiesen.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 26 09 2002