Was ist, wenn ich ein Eilverfahren anstrebe. Was muss ich in meinem Antrag beachten?

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung muss vor dem zuständigen Gericht gestellt werden. Dies ist das Gericht, das für die Hauptsache, also den zu sichernden Verfügungsanspruch zuständig wäre. Ist dies das Landgericht, so müssen Sie einen Rechtsanwalt bemühen. Nur er darf vor dem Landgericht und in amtsgerichtlichen Familienstreitigkeiten eine einstweilige Verfügung beantragen. In ganz dringenden Fällen ist aber auch das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die streitbefangene Sache befindet. Dies ist insofern wichtig, da z.B. am Wochenende nur bei den Amtsgerichten ein Bereitschaftsdienst besteht. Bei Kollegialgerichten kann anstelle des Gerichts auch der Vorsitzende die einstweilige Verfügung erlassen. Wenn Sie Ihren Antrag bei dem zuständigen Gericht abgegeben haben, müssen Sie sodann Ihr Begehren nachvollziehbar erklären. Sie müssen also die tatsächlichen Voraussetzungen für den geltend gemachten Anspruch und die besondere Eilbedürftigkeit dieses Falles darlegen. Zudem müssen Sie das Gericht davon überzeugen, dass diese ganzen Angaben auch der Richtigkeit entsprechen. Dies wird als Glaubthaftmachung bezeichnet.

Ratgeber Recht: zivilprozessrecht   26 09 2002        

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