Was ist, wenn ich eine einstweilige Verfügung beantrage. Wo liegt der Vorteil dieses Verfahrens?
Das Gericht entscheidet in besonders dringenden Fällen ohne vorherige mündliche Verhandlung. In Extremfällen ist sogar eine vorherige Anhörung der Gegenseite entbehrlich. Aufgrund der Dringlichkeit des Verfahrens sind auch die Fristen, wie z.B. für die Ladung, drastisch verkürzt. Dies gilt auch für die Möglichkeit der Gegenseite, Stellung zu nehmen. Wird mündlich verhandelt, so ergeht i.d.R. unmittelbar im Anschluss daran eine gerichtliche Entscheidung. Nach überwiegender Ansicht müssen Sie keinen Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Im übrigen kann Ihnen aber auch Prozesskostenhilfe gewährt werden. Zuletzt müssen Sie ein - ansonsten z.T. erforderliches - Schiedsverfahren nicht durchführen. Bei diesen ganzen Vorteilen, sollten Sie allerdings nicht achtlos ein Eilverfahren anstreben. Sehr schnell ist kein Verfügungsanspruch oder Verfügungsgrund gegeben, der dann zur Abweisung Ihres Antrages führt. Ein weiterer Nachteil des Eilverfahrens ist die Glaubthaftmachung des Anspruchs. Sollten Sie bestimmte Tatsachen in der mündlichen Verhandlung nicht glaubhaft machen können, so werden diese von dem Richter auch nicht berücksichtigt. Sie sollten deshalb mögliche Zeugen direkt mitbringen, ebenso wie Unterlagen und Gutachten im Original, um sie in der Verhandlung präsentieren zu können.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 26 09 2002