Was ist, wenn ich mir bei dem Eilverfahren nicht sicher bin, ob ein Verfügungsgrund vorliegt?

Dann sollten Sie sich zunächst fachlichen Rat suchen. Denn wenn kein Verfügungsgrund vorliegt, wird Ihr Antrag abgewiesen werden. Eine häufige Konstellation hierfür ist, wenn Ihr Schuldner droht, vermögenslos zu werden. Dies reicht für eine einstweilige Verfügung nicht aus. Dadurch wird schließlich nicht Ihr Anspruch selbst bedroht. Dieser besteht weiterhin. Lediglich die Frage, ob Sie Ihr Geld später auch tatsächlich bekommen, also die Durchsetzung des Anspruchs, ist davon betroffen. Ein weiteres häufiges Beispiel ist , wenn Sie Sorge haben, in einen Rechtsstreit hineingezogen zu werden. Dies rechtfertigt es nicht, im Eilverfahren selber so einen Rechtsstreit zu beginnen. Ein Verfügungsgrund liegt dann ebenfalls nicht vor.

Ratgeber Recht: zivilprozessrecht   30 09 2002        

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