Was ist, wenn ich gegen die einstweilige Verfügung vorgehen möchte?
Im Eilverfahren erlässt das Gericht einen Beschluss ohne mündliche Verhandlung. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet dann das Gericht der ersten Instanz per Urteil. Liegt dieses ebenfalls nicht in Ihrem Sinne, so können Sie dagegen ganz normal Rechtsmittel einlegen.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 30 09 2002