Was ist, wenn ich bei einer Gerichtsverhandlung aussagen muss?
Aus der Zeugenladung entnehmen Sie an welchem Ort und zu welcher Zeit Sie sich einzufinden haben. Versuchen Sie pünktlich zu sein. Das Gericht stellt dann fest, ob alle Beteiligten des Prozesses erschienen sind. Hierzu werden Sie regelmäßig in den Sitzungssaal gerufen. Sie werden dann von dem Vorsitzenden zur Wahrheit ermahnt. Er gibt Ihnen auch weitere notwendige Hinweise. In der Regel werden Sie dann aufgefordert, den Sitzungssaal wieder zu verlassen. Jeder Zeuge ist grundsätzlich einzeln und in Abwesenheit der späteren anzuhörenden Zeugen zu vernehmen. Sie müssen nunmehr im Zeugenzimmer oder vor dem Verhandlungssaal darauf warten, bis Sie zu Ihrer Vernehmung wieder hereingerufen werden. Werden Sie dann hereingerufen, beginnt die eigentliche Zeugenvernehmung. Sie werden nach Ihrem Vor- und Zunamen, Alter und Beruf gefragt. Teilweise müssen Sie auch Ihre Adresse angeben. Erzählen Sie dann zu dem fraglichen Vorfall, was Ihnen bekannt ist. Wenn Sie sich nicht mehr genau an die Einzelheiten erinnern oder am Geschehensablau zweifeln, dann teilen Sie dies dem Gericht mit.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 13 06 2002