Was ist, wenn ich als Zeuge geladen bin und nicht aussagen möchte?
Vor Gericht sind Sie dazu verpflichtet, auszusagen. Ausnahmen gelten für Kinder, Ehegatten, Verlobte und nahe Angehörige einer Partei oder des Beschuldigten. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht Ihnen ebenfalls zu, wenn Sie sich durch die Aussage selbst oder einen Angehörigen belasten würden. Eine solche Belastung besteht im Strafprozess dann, wenn Sie sich dadurch der Gefahr aussetzen, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Im Zivilprozess können Sie die Aussage zusätzlich verweigern, wenn diese Ihnen oder einem Angehörigen zur Unehre gereicht oder wenn Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entstehen würde. Liegt ein solcher Grund nicht vor, sind Sie zur Aussage verpflichtet. Sagen Sie es dennoch nicht aus, so werden Ihnen die daraus entstehenden Kosten auferlegt. Zudem haben Sie mit einem Ordnungsgeld, schlimmstenfalls mit Ordnungshaft zu rechnen.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 13 06 2002