Was ist, wenn ich als Zeuge vereidigt werden soll?

Im Strafprozess ist die Vereidigung der Regelfall. Im Zivilprozess kommt sie hingegen seltener vor. Ausnahmen gelten für Minderjährige unter sechzehn Jahren, diese sind von der Vereidigung ausgenommen. In manchen Fällen kann das Gericht auch von einer Vereidigung absehen, so z.B. bei Personen, deren Aussage kein besonderes Gewicht hat oder nahen Angehörigen des Angeklagten. Dem Gericht steht diesbezüglich ein Ermessen zu. Fallen Sie unter die oben genannten Personengruppen haben, Sie das Recht, die Leistung des Eides zu verweigern. Das Gericht kann dann von der Eidesleistung absehen, wenn der Staatsanwalt und der Angeklagte darauf verzichten. Sollten Sie allerdings unberechtigt die Aussage verweigern, so wird das Gericht Ihnen die daraus entstehenden Kosten auferlegen und ein Ordnungsgeld verhängen. Schlimmstenfalls müssen Sie sogar mit Ordnungshaft rechnen.

Ratgeber Recht: zivilprozessrecht   13 06 2002        

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