Was ist mein Recht als Zeuge?

Sie haben das Recht, einen Rechtsbeistand mit zur Verhandlung nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten müssen Sie allerdings selber tragen. Werden Sie in einem Strafprozess allerdings als Geschädigter vernommen, so stehen Ihnen weitere Rechte zu. Welche das sind und über die genauen Einzelheiten können Sie in Merkblättern informieren. Diese liegen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft aus. Dort werden Sie z.B. über die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe informiert. Als Zeuge haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Ihnen soll damit möglicher Verdienstausfall und notwendige Fahrtkosten ausgeglichen werden. Nur in besonderen Fällen können Ihnen auch weitere Ausgabe z.B. für Übernachtung, Verpflegung oder Babysitter ersetzt werden. Als Zeuge trifft Sie die Pflicht wahrheitsgemäß auszusagen. Das Gesetz sieht für Meineid einen Regelstrafrahmen von einem bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Eine Bestrafung ergibt sich aber auch dann, wenn Sie nicht vereidigt wurden und die Unwahrheit sagen. Die Strafe beträgt dann Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten.

Ratgeber Recht: zivilprozessrecht   13 06 2002        

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