Was ist, wenn ich schnell mein Geld zurück haben möchte, welches ich meinem Schwager geliehen habe?
Wenn davon auszugehen ist, dass sich der Schuldner nicht gegen Ihre Geldforderung wehren wird - weil er z.B. Gegenteiliges nicht beweisen kann oder will - so sollten Sie einen Mahnbescheid beantragen. Diesen reichen Sie dann beim zuständigen Amtsgericht ein. Dieses teilt dann dem Schuldner mit, welche Summe er an Sie aufgrund des Mahnbescheides zu zahlen hat.
Entscheidend ist hierbei, dass das Gericht keine Prüfung durchführt, ob Ihnen dieser Anspruch überhaupt zusteht oder ob die Höhe der Geldsumme gerechtfertigt erscheint. Der Mahnbescheid stellt daher den schnellsten Weg dar, um einen vollstreckungsfähigen Titel zu bekommen.