Was ist, wenn ich klagen möchte. An welches Gericht wende ich mich dann?
Das kommt darauf an, aus welcher Forderung oder aus welchem Verhältnis Sie ihren Anspruch herleiten. Normalerweise landen alle Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten. Diese sind zuständig für zivile und strafrechtliche Streitigkeiten. Es gibt aber auch noch spezielle Gerichte, die sich mit Sondermaterien auseinander setzten. So gibt es z.B. die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Verwaltungsgerichte für Streitigkeiten des Bürgers mit der staatlichen Verwaltung und Verfassungsgerichte, die sich mit Verfassungsfragen beschäftigen. Zudem gibt es das Familiengericht und das Insolvenzgericht als spezielle Abteilungen innerhalb der Zivilgerichte. Meist ist eine Abgrenzung, welches Gericht nun für Sie zuständig ist, schwierig. Sie sollten sich aber deswegen keine unnötigen Sorgen machen. Wenn Sie aus Versehen bei dem falschen Gericht eine Klage einreichen, so werden Sie in der Regel auf Ihren Fehler hingewiesen. Der Rechtsstreit wird dann an das Gericht verwiesen, welches zuständig ist. Allerdings ist dies häufig mit höheren Kosten verbunden. Versuchen Sie sich daher schon im Vorfeld genau zu erkundigen, welches Gericht für Ihren Rechtsstreit zuständig ist.
Ratgeber Recht: zivilprozessrecht 09 09 2002