Was ist, wenn ich Ansprüche gegenüber meinem Gegner durchsetzen möchte?
Wenn Sie in einem Verfahren gegen Ihren Gegner oder Schuldner obsiegt haben, so können Sie die Ihnen aus diesem Verfahren zustehenden Ansprüche mit Zwang vollstrecken. So z.B. wenn Sie Ihren Mieter auf Zahlung der Miete vor Gericht verklagt haben und in einem Urteil festgestellt wurde, dass dieser Ihnen 2.000,- Euro zu zahlen hat. Ihr Mieter weigert sich aber weiterhin, dieser Forderung nachzukommen. Eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel mit einem vollstreckbaren Inhalt. Dieser muss eine sog. Vollstreckungsklausel enthalten. Des weitern muss der Titel dem Schuldner zugestellt worden sein. Dies geschieht in der Regel vor Beginn der Vollstreckung.
Mehr Informationen im Ratgeber Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung: