Was ist, wenn neben der Vollstreckungserinnerung vielleicht auch noch eine Drittwiderspruchsklage in Betracht kommt?

Auch bei der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO kann es zu einer Überschneidung mit der Vollstreckungserinnerung kommen. Mit der Drittwiderspruchsklage werden die Veräußerung hindernde materielle Rechte geltend gemacht. Da es sich hierbei aber gerade um materielle Rechte handelt, sind diese für den Gerichtsvollzieher unbeachtlich und daher auch bei einer Vollstreckungserinnerung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn Sie z.B. einem Freund eine Kaffemaschine ausleihen und diese wird dann bei Ihrem Freund von dem Gerichtsvollzieher gepfändet, so müssen Sie Drittwiderspruchsklage erheben. Eine Vollstreckungserinnerung wäre nutzlos, da der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung die Eigentumsverhältnisse nicht überprüft. Für ihr reicht es aus, wenn der Gegenstand sich in der Wohnung Ihres Freundes befindet und dort auch von diesem benutzt und gebraucht wird.
Mehr Informationen im Ratgeber Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung:
Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung und Gerichtliches Mahnverfahren
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