Was ist, wenn zwischen mir und dem Gläubiger Streit darüber besteht, ob der Lastschriftzettel sich auch tatsächlich auf die titulierte Forderung oder eine andere bezieht?

In diesen Fällen muss der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung fortsetzen, weil es nicht seine Aufgabe ist, die materiell-rechtliche Lage hinsichtlich der Erfüllungswirkung einer Zahlung zu überprüfen. D.h. er kann und darf nicht feststellen, ob die Forderung sich auf den titulierten Anspruch bezieht oder auf eine ganz andere - z.B. Ihre Telefonrechnung. Das kann nur ein Gericht überprüfen. In diesem Fall haben Sie daher die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher weiterhin zu dulden.
Mehr Informationen im Ratgeber Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung:
Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung und Gerichtliches Mahnverfahren
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