Was ist, wenn ich befürchte, dass mein Schuldner vermögenslos ist. Wie sollte ich mich dann verhalten?
Sie sollten sich im Vorfeld einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme zunächst über die Vermögenslage Ihres Schuldners erkundigen. Sollte dieser von Arbeitslosenhilfe leben und mehrere minderjährige Kinder zu ernähren haben, sol sollten Sie besser von Ihrem Vorhaben Abstand nehmen. Dies insbesondere, wenn auch die Wohnung des Schuldners nicht gerade vor Reichtum strotzt. In diesem Fall sollten Sie abwarten, bis Ihr Schuldner wieder etwas Vermögensmasse erlangt hat. Bedenken Sie immer, dass Sie für die Vollstreckungsmaßnahmen in Vorkasse treten müssen. Sollten diese dann nicht erfolgsversprechend verlaufen, so bleiben Sie auch noch auf diesen Kosten sitzten. Wägen Sie daher im Vorfeld das Risiko mit den möglichen Erfolgsaussichten ab.
Mehr Informationen im Ratgeber Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung: