Was ist, wenn ich vollstrecken möchte. Welche Möglichkeiten habe ich?
Ihnen stehen grob drei Möglichkeiten zur Verfügung um Ihren Titel im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Kennen Sie den Schuldner und wissen, dass dieser wertvolle Sachen in seiner Wohnung besitzt, so können Sie den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung dieser Gegenstände beauftragen. Wenn Sie wissen, wer der Arbeitgeber Ihres Schuldners ist, so können Sie auch beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Der Arbeitgeber wird dann einen Teil des Lohnes nicht dem Schuldner auszahlen, sondern Ihnen. Haben Sie hingegen keinen persönlichen Kontakt zu dem Schuldner und wissen gar nichts über dessen Lebensverhältnisse, so müssen Sie sich erst diese benötigten Informationen beschaffen. Aber erst nach einer erfolglosen Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher können Sie ein Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anstreben. In diesem anschließenden Verfahren wird der Schuldner Ihnen genaue Angaben über sein Vermögen geben müssen, z.B. wer sein Arbeitgeber ist. In diesem Fall können sie daraufhin den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.
Mehr Informationen im Ratgeber Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung: