Schadensersatz bei Verwendung von Einkaufswagenchips an Automaten

Automatenaufstellern entsteht nicht nur durch Falschgeld, sondern auch durch die missbräuchliche Verwendung "passender" Einkaufswagenchips beträchtlicher Schaden. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass dadurch geschädigte Automatenaufsteller von den Herstellern der Chips Ersatz in Höhe des Werts der damit aus den Automaten entnommenen Waren verlangen können.

Urteil des BGH vom 16.03.2004
VI ZR 105/03
MDR 2004, 996

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