Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da die Vermietfirma nichts falsch gemacht hatte. Eine Hinweispflicht darauf, dass die Benutzung des Mini-Baggers mit Gefahren verbunden ist, bestand nicht. Dies ist jedem normalen Erwachsenen bekannt. Zudem hatte der Verunglückte mit dem Hinweis, er sei ausreichend "Bagger-erfahren" eine Einweisung in die Benutzung des Mini-Baggers ebenso abgelehnt wie die Anlieferung der Maschine. Er war somit allein für den Unfall verantwortlich.
Urteil des LG Coburg vom 26.09.2007
21 O 885/05
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