Fragen zum öffentlichen Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden und umfasst insbesondere das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht fällt in die Regelungskompetenz des Bundes, während das Bauordnungsrecht in den Bauordnungen der Länder geregelt ist. Für die Baubehörden sind zum Beispiel die Vorschriften zur Sicherung der Bauleitplanung, das Recht der Bodenordnung, die Vorschriften über die Erschließung sowie über die Enteignung und Ermittlung von Grundstückswerten zu beachten.

Einen hohen Stellenwert hat neben dem öffentlichen Baurecht das private Baurecht und das Architektenrecht. Im Vordergrund stehen hier Fragen zur Baugenehmigung und allgemein zum Baugenehmigungsverfahren und damit auch zu Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche bei Nichtbefolgen bzw. bei rechtswidrigen Bauordnungsmaßnahmen. Der Artikel Baurecht und Architektenrecht beschreibt wesentliche Aspekte aus dem Werkvertragsrecht für Bauherren.

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Der folgende Auszug aus anwalt.de verdeutlicht wie umfassend Fragestellungen aus dem privaten Baurecht sein können:

Ärger beim Bau

Betroffene Nachbarn

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