Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines Finanzbeamten, der in über 100 Fällen Bürgern beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen half und ihnen dabei aufgrund seiner internen Kenntnisse ungerechtfertigte Steuervorteile verschafft hatte.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 15.04.2005
3 A 10278/05
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz
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