Finanzbeamter darf keine Steuertricks verraten

Ein Beamter, der seine Kenntnisse gegen Bezahlung an Privatpersonen weitergibt und dabei auch noch gegen die Gesetze verstößt, ist für den Staatsdienst untragbar.

Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines Finanzbeamten, der in über 100 Fällen Bürgern beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen half und ihnen dabei aufgrund seiner internen Kenntnisse ungerechtfertigte Steuervorteile verschafft hatte.

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 15.04.2005
3 A 10278/05
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz

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