Tätowierung verpfuscht

Ein Mann wollte sich einen schmalen Ring um den linken Oberarm stechen lassen. Dafür nahm ihm das Tätowierungsstudio etwa 330 EUR ab. Die Prozedur war ziemlich schmerzhaft. Als der Kunde merkte, dass sie zudem daneben ging, brach er die Behandlung ab. Der Ring zog sich ungleichmäßig breit um den Arm und die Enden liefen nicht aufeinander zu. Zwar bot der Tätowierer an, den Murks zu korrigieren. Dafür hätte er den Ring allerdings doppelt so breit stechen müssen - was der Kunde ablehnte, weil es ihm nicht gefiel und er zudem weitere Schmerzen fürchtete. Am Ende zog er vor Gericht, um die Vergütung zurückzubekommen. Des Weiteren forderte er Geld, um das missglückte Tattoo entfernen zu lassen.

Zwei Sachverständige nahmen den Mann in Augenschein und bescheinigten dem Tätowierer, er habe nicht fachgerecht gearbeitet. Auch das Amtsgericht Heidelberg besichtigte das 'Kunstwerk' und verurteilte dann das Studio, dem Kunden 3.650 Mark zu überweisen (23 C 506/01). Die Haut sei komplett vernarbt, die Tätowierung wölbe sich deutlich aus der Haut heraus. Der Tätowierer habe in die Haut 'eingeschnitten', anstatt zu tätowieren. Wegen dieser fehlerhaften Technik ('Cutten') habe der Kunde besonders gelitten. Daher sei es für ihn unzumutbar, Korrekturen durch das Studio ausführen zu lassen. Im Übrigen seien die Enden des Tätowierungsringes so stark versetzt, dass es quasi unmöglich sei, diese Arbeit zu vollenden.


Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 21. Februar 2002 - 23 C 506/01
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