Zulassung durch Autohändler
Wenn sich ein Autohändler verpflichtet, die Zulassung eines Autos zu übernehmen, muss er den Wagen auch auf (zulassungspflichtige) Änderungen überprüfen und, falls nötig, dafür eine gesonderte Zulassung beantragen. (Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 21. Mai 2001 - 23 C 104/01)
Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 21. Mai 2001 - 23 C 104/01