Streit um Taxi - Fahrpreis

Taxifahrer hielt angetrunkenen Fahrgast fest

Tatort Taxi: Ein nach dem Besuch einer Bierbörse und einer Diskothek reichlich angetrunkener Mann ließ sich gegen sechs Uhr morgens einige Kilometer nach Hause fahren. Dann ging es ums Bezahlen: Der Taxifahrer bekam laut Taxameteranzeige 40 EUR. Der Fahrgast hielt ihm entgegen, man habe vor Beginn der Fahrt einen Pauschalpreis von 20 EUR abgemacht. Diesen Betrag zahlte er und suchte dann eiligst das Weite. Der Taxler verfolgte den Mann, konnte ihn mal an den Beinen festhalten, mal in den Schwitzkasten nehmen. Dabei steckte er allerdings selbst einige Bisse und Tritte ein. Dann tauchte ein Polizist auf und bereitete der Rangelei ein Ende.

Beim Amtsgericht Grevenbroich sahen sich die Streithähne wieder (5 Ds 6 Js 136/00). Wenn sich ein Fahrgast erst chauffieren lasse und dann den vom Taxameter angezeigten Betrag nicht zahle, dürfe ein Taxifahrer den Fahrgast bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, erklärte der Amtsrichter. Nach dem Streit über den Fahrpreis habe sich der Mann ohne Angabe der Personalien aus dem Staub gemacht. Da bleibe einem Taxifahrer keine andere Möglichkeit, als körperliche Gewalt anzuwenden, wenn er die Identität des Fahrgasts feststellen und den Fahrpreis eintreiben wolle. Der renitente Fahrgast wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von ca. 2.450 Euro verurteilt.


Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich vom 26. September 2000 - 5 Ds 6 Js 136/00
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