Wir Männer tun uns ja noch einigermaßen leicht. Zwar pflegt ab etwa 16.00 Uhr nachmittags der Andrang an den entsprechenden, für die Entsorgung vorgesehenen Stellen übergroß zu werden. Der geübte Wies'n-Besucher entwickelt jedoch beizeiten eine zielgenaue Technik, die es ihm ermöglicht, auch aus "zweiter Reihe" Überflüssiges rasch los zu werden, ohne neben bzw. schräg vor ihm stehende andere Personen zu beeinträchtigen.
Problematischer wird es da schon bei den Damen, die nicht nur gezwungen werden, sich unter (im Wortsinne!) erheblichem Leidensdruck in einer Schlange anzustellen, sondern am Eingang der Entsorgungsstelle auch noch einer Erpressung ausgesetzt sind: Nur durch Zahlung eines zum Teil absurd hohen Entgeltes wird man in die heiligen Hallen der Entspannung eingelassen. Viele üben bittere Kritik daran, dass hier für das gleiche Gut zweimal bezahlt werden muss: Einmal vor dem Genuß und einmal danach.
Dieses Prinzip entspricht jedoch nur dem gängigen Steuerrecht. Wenn Sie einmal nachdenken, wie oft der Staat Steuern auf einen Gegenstand verlangt, bis er beim Endverbraucher angelangt ist, dann kann man in der Erhebung eines lediglich zweimaligen Entgelts für Bier eigentlich nur eine vorbildhafte Selbstbeschränkung sehen. So ist denn also die Doppelbezahlung durchlaufender Flüssigkeiten nicht Erpressung oder Diebstahl sondern nur gängige fiskalische Übung.
Wer sich auf altes bayrisches Brauchtum beruft und nach Einbruch der Dunkelheit beim Verlassen der Oktoberfestwiese versucht, sich seiner Last in einem der Vorgärten am Bavariaring kostenlos zu entledigen, der sei darauf hingewiesen, dass die Technologie der Viehzäune zwischenzeitlich auch dem bayrischen Innenstädter geläufig ist. Empfehlenswert ist, sich zunächst davon zu überzeugen, dass der metallene Vorgartenzaun nicht an ein Stromgerät angeschlossen ist. Anderenfalls könnte es zu einer "spannungsreichen" Ernüchterung kommen.
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