Vorsicht bei Pferd mit roter Schleife
Wenn Sie einer Reitergruppe begegnen unter anderem mit einem Pferd, das mit einer roten Schleife am Schweif gekennzeichnet ist, ist höchste Vorsicht geboten, insbesondere dann, wenn dieses Pferd am Schluss der Gruppe geht. Dann nämlich müssen Sie nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 5 U 319/04) damit rechnen, dass dieses Pferd zum Auskeilen neigt. Ist die rote Markierung nicht vorhanden und weiß ein Mitreiter nichts davon, dass das Pferd eines Mitreiters plötzlich nach hinten auskeilt, erhält er vollen Schadensersatz. Denn eine rote Schleife und am Ende der Gruppe reiten halten die Richter aus Koblenz für eine Sorgfaltsregelung, die beim Reitsport zu beachten ist.
Kein Gehör fand der beklagte Reiter bei den Koblenzer Richtern mit dem Hinweis auf ein Mitverschulden, weil der verletzte Kläger von hinten zu dicht an das Pferd der Beklagten herangeritten sei. Die zu Auffahrunfällen im Straßenverkehr entwickelten Grundsätze könnten nicht auf Reitunfälle übertragen werden. Juristisch feinsinnig belehren die Richter den Kläger in den Entscheidungsgründen: "Autos pflegen nicht nach hinten auszutreten".
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Hamburger Abendblatt vom 04.05.2006
05.05.2006 - Autor: Dr. Peter Breiholdt