Mit Heizungs-Selbstbausatz überfordert

Ein Häuslebauer überschätzte wohl ein wenig seine handwerklichen Fähigkeiten: Auf einer Messe ließ er sich am Stand für Heizungsanlagen einen Selbstbausatz für eine Ölzentralheizung aufschwatzen - zum stolzen Preis von rund 17.700 EUR. Auf drei zu beheizenden Stockwerken wollte er 290 Quadratmeter Fußbodenheizung verlegen, dabei waren unter anderem 120 Meter Kupferrohr zu verlöten. Der Heimwerker sah bald ein, dass er mit dem Selbstbau hoffnungslos überfordert war. Er weigerte sich, den Kaufpreis für den Selbstbausatz zu bezahlen und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen.

Er hatte Glück: Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg wies die Klage der Firma ab (6 U 4404/00). Am Messestand habe der Verkäufer einen für die Kaufentscheidung des Kunden wesentlichen Umstand unter den Tisch fallen lassen, kritisierte das OLG. Das gelieferte Material zusammenzubauen, sei nämlich äußerst schwierig. Die Heizungsanlage müsse mit Schornstein, Öltank, Stromnetz sowie mit Kalt- und Warmwasserleitung verbunden werden. Entsprechend umfangreich und kompliziert sei die Arbeitsanleitung. Allein um diese zu studieren, benötige ein Laie, der mit Heizungsbau und Installation nicht vertraut sei, viel Zeit. Dass er sich bei der praktischen Durchführung in zahllose Einzelprobleme verstricke, die ein Gelingen zum Glücksspiel machten, sei absehbar. Und bei Misslingen drohe dem Käufer beträchtlicher finanzieller Schaden.

Deshalb sei der Verkäufer beim Verkauf solcher Montagesätze verpflichtet, die Kunden darauf hinzuweisen, dass die Selbstmontage einer Heizungsanlage eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit sei. Im konkreten Fall habe sich der Verkäufer dagegen bei den Vertragsverhandlungen eifrig bemüht, die Angelegenheit als problemlos darzustellen. Deshalb könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten.


Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. Mai 2001 - 6 U 4404/00
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