Öffentliches Dienstrecht (insbes. Beamtenrecht)

Unter dem Beamtenrecht wird die Gesamtheit der Rechtsvorschriften verstanden, welche die Rechtsverhältnisse der Beamten regeln. Das Grundgesetz schreibt im Art. 33 Abs. 5 GG vor, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist. Das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich auf Lebenszeit ausgerichtet. Als Ausnahmen sind zu nennen:

Die Beendigung eines Beamtenverhältnisses erfolgt durch die Entlassung aus dem Dienst (Beispiel: schweres Dienstvergehen) oder durch den Eintritt in den Ruhestand (Beispiel: wegen Erreichen der Altersgrenze). Der folgende Auszug aus anwalt.de listet einige typische Fragestellungen aus dem Beamtenrecht auf:

Beamte können sogenannte innerdienstliche Rechtsbehelfe wie die Beschwerde nutzen. Für eine Klage aus dem Beamtenverhältnis ist der Verwaltungsrechtsweg einzuhalten, dem ein Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) vorangeht.

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