Unzulässige Klausel in DSL-Vertrag
Das Amtsgericht Frankfurt am Main erklärte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, mit der ein Telekommunikationsunternehmen berechtigt sein sollte, den Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit eines (schnellen) DSL-Internetzugangs auf einen (langsameren) ISDN-Zugang zu verweisen. Mit dieser Regelung muss ein Kunde im so genannten Kleingedruckten nicht rechnen.
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 16.06.2005
31 C 3695/04
ZAP EN-Nr. 200/2006