Haftung bei Unfall in Duplex-Garage

Die Parkraumnot hat uns schon vor etlichen Jahren zur Einführung der Duplexgarage gezwungen und damit funktioniert die Auto-Stapelei ja meist auch ganz reibungslos. Trotzdem hat man immer ein komisches Gefühl, wenn man seinen Wagen auf den oberen Teil einer Duplex-Einheit fährt und dann den Knopf drückt – Ob der Platz oben wohl reichen wird? Manchmal reicht er tatsächlich nicht, und dann ist häufig Streit vorprogrammiert.

In Freiburg hatte ein Handwerker in einer Wohnanlage mit Duplexgarage Arbeiten zu erledigen und stellte seinen Wagen, einen mit Stern vorne und Kombi-Aufbau hinten auf dem zur Wohnung gehörenden Tiefgaragen-Parkplatz ab. Es handelte sich um den oberen Teil einer Duplex-Einheit. Wenig später kam der Nachbar und wollte seinen Wagen aus dem unteren Teil herausholen, drückte den Knopf, fuhr die obere Einheit hoch und machte gleich darauf den Kombi des Handwerkers ein wenig flacher.

Der hatte nämlich die Gebrauchsanweisung der Hebeeinrichtung nicht gelesen und seinen Wagen nicht weit genug in die Box hineingefahren. Der Handwerker wollte nun seinen Schaden von rund 3.070 Euro von der Versicherung des Nachbarn ersetzt haben, stieß aber beim Oberlandesgericht Karlsruhe auf ziemlich taube Ohren. Nur ein Viertel seines Schadens sprachen ihm die Richter zu und waren der Meinung, dass ihn das überwiegende Verschulden am Schaden selber traf.

Immerhin sei er in der Anlage fremd gewesen und hätte sich deshalb genau vergewissern müssen, ob und wie sein Auto nun in die Duplex-Einheit hineinpasse. Gleich neben dem Hebeknopf habe die Gebrauchsanweisung gehangen, in der alles genau gestanden habe. Wenn er die nicht gelesen habe, dann müsse er seinen Schaden auch überwiegend selber zahlen.

Der Nachbar muss sich laut Gericht immerhin mit einem Viertel des Schadens beteiligen. Er hätte – so die Richter – erkennen können, dass da ein fremder Wagen auf dem Platz über ihm gestanden sei und hätte deshalb beim Hochfahren der Garage besser aufpassen müssen, ob auch nichts passiere und notfalls die Hand am Notknopf haben müssen.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   © Alle Rechte vorbehalten.
Finanztipps