Ziel der Gesetzesänderung ist es im wesentlichen die Regelungen im BGB über den Wertersatz im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs auszugestalten. Nach der früheren Regelung musste der Verbraucher dem Händler Wertersatz leisten, wenn er trotz Ausübung des Widerrufsrechts die gekaufte Ware bereits bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hatte. Der EuGH hielt das für zu weitgehend, so dass eine Gesetzesänderung erforderlich wurde. Nach dem neuen Verbraucherrecht muss der Verbraucher nur dann Wertersatz leisten, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinaus geht und wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform vom Händler auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist (vgl. § 312e BGB und in § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an: ...
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang.
Den Mustertext für die Widerrufsbelehrung wird von Rechtsanwalt Sebastian Dosch auf seinem Blog mit den entsprechenden Gestaltungshinweisen verlinkt. Warenhändler und Shop-Betreiber im Internet können so direkt per Link in seinem Blog die Informationen und Anregungen für den Wortlauf der eigenen Widerrufsbelehrung gewinnen.
Widerrufsrecht:
Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können ihre
Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen
die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB und auch nicht
vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
...........................................
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Fazit: Die Auslegung und der Umkehrschluss aus § 312e BGB zum Wertersatz bei Fernabsatzverträgen ist eindeutig: Eine mangelhafte oder nicht erfolgte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass nach dem Wortlaut auch kein Wertersatz verlangt werden kann. Shopbetreiber sind daher gut beraten, diesem Aspekt einem hohen Wert beizumessen und außerdem so die Abmahngefahr deutlich zu reduzieren.
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