312b BGB - Fernabsatzverträge

Das früher gültige Fernabsatzgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 312b BGB und § 312d BGB, § 312f BGB, §§ 355-360 BGB) übernommen worden. Das Fernabsatzrecht wird ab dem 11.06.2010 in einigen Stellen geändert, so zum Beispiel in der Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen.

Der an dieser Stelle früher enthaltene Gesetzestext ist gelöscht worden, weil nahezu alle wesentlichen Bundesgesetze mittlerweile direkt im Internet bei Bundesbehörden abrufbar sind. Finanztip.de hat daher selber die eigenen Inhalte (neue und auch Inhalte) kontinuierlich umgestellt, so dass alle wesentlichen Gesetzesstellen aus einem Finanztip-Artikel sofort per Deeplink zum entsprechenden Gesetzestext abgerufen werden können.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps